Fahrradlichter richtig montieren
Licht am Fahrrad ist keine Geschmacksfrage, sondern Vorschrift — und der Unterschied zwischen gesehen werden und übersehen werden.
Was vorgeschrieben ist
In Deutschland verlangt die StVZO einen weißen Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht, Reflektoren vorn und hinten sowie Speichenreflektoren oder reflektierende Reifenflanken. Zugelassene Leuchten tragen eine Wellenlinie mit K-Nummer; Lampen ohne diese Kennzeichnung sind im Straßenverkehr nicht erlaubt.
Die Ausrichtung
Der Scheinwerfer wird so geneigt, dass die Hell-Dunkel-Grenze etwa zehn Meter vor dem Vorderrad auf die Fahrbahn trifft. Zu hoch montiert blendet er den Gegenverkehr, zu tief verkürzt er die Sicht auf wenige Meter.
Montage, die hält
Die Halterung gehört an ein rundes, sauberes Rohr, nicht auf Kabelstränge. Bei Akkuleuchten die Gummischlaufe unter Spannung schließen und nach der ersten Fahrt nachziehen. Das Rücklicht sitzt möglichst hoch und darf nicht von Gepäcktasche oder Schutzblech verdeckt werden.
Vor der dunklen Jahreszeit
Kontakte auf Korrosion prüfen, Dynamostecker fest aufsetzen, Akkus vollständig laden. Ein Ersatzlicht im Rucksack wiegt fünfzig Gramm und ersetzt einen abgebrochenen Heimweg.